top of page

Versicherungsbedingungen

Abdeckungsbereich

Versicherungsschutz bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl während des Transports. Geltungsbereich: weltweit, außer Iran, Syrien, Nordkorea, Nordsudan, Kuba und Krim. Bitte beachten Sie, dass der Wortlaut der Versicherungspolice, die Klauseln und die Versicherungsbedingungen verbindlich sind. Die maximale Entschädigung beträgt 500 EUR pro Sendung.

Was ist nicht versichert?

Aufgrund der möglicherweise hohen und stark schwankenden Werte können wir für Pakete mit folgendem Inhalt keine Haftung übernehmen: Mobiltelefone, Kunstwerke, Schmuck, Uhren, Edelmetalle, Edelsteine, Perlen, Glaswaren, Steingut, Porzellan, Hartplastik, Zucker- und Schokoladenwaren und andere Produkte aus zerbrechlichen Materialien, Antiquitäten, Teppiche, Pelze und Wertgegenstände.

Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Transport nicht dem Sanktionsgesetz und den dazugehörigen Verordnungen entspricht. Das Sanktionsgesetz verbietet Geschäftsbeziehungen mit Personen, Organisationen oder Ländern, die auf einer Sanktionsliste stehen. Die vollständige Klausel lautet: Der Versicherer ist nicht verpflichtet, Versicherungsschutz oder Entschädigung im Rahmen dieser Versicherung zu gewähren, wenn dies gegen Sanktionsgesetze und -verordnungen verstoßen würde, aufgrund derer dem Versicherer die Gewährung von Versicherungsschutz oder Entschädigung im Rahmen dieser Versicherung untersagt ist. Darüber hinaus sind folgende Sachverhalte nicht versichert:

  • Vorsätzliche Handlung des Versicherten

  • Beschädigung verderblicher Waren

  • Beschädigung von Gütern, die nicht gehandelt oder transportiert werden dürfen (einschließlich Waffen, Sprengstoffe, illegale Waren)

  • Schäden infolge einer Nuklearkatastrophe

  • Jeglicher Mehrwert oder imaginärer Gewinn

  • Geld und Wertpapiere

  • Schäden ausgenommen Sachschäden

  • Indirekte und Folgeschäden

  • Schäden aufgrund mangelhafter Verpackung

Diese Zusammenfassung unterliegt den Bedingungen der Versicherungspolice MM110366476, die im Streitfall verbindlich sind.

Versicherungswert und Entschädigungshöhe

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Wert Ihrer Sendung, maximal jedoch nach dem zum Versandzeitpunkt angegebenen Versicherungswert. Wenn Sie die Versandkosten in die Versicherung einbeziehen möchten, müssen Sie diese zum Sendungswert addieren. Der maximale Entschädigungsbetrag beträgt 500 EUR pro Sendung. Bei Verlust von Dokumenten werden die Kosten für die Ersatzbeschaffung bis zum Versicherungswert erstattet, maximal jedoch 500 EUR pro Dokument.

Institut für Beschwerden über Finanzdienstleistungen

Die Versicherung wird über AON-Insurances abgeschlossen. Sie können sich darauf verlassen, dass dort alles rund um Ihre Versicherung ordnungsgemäß geregelt wird.

Hatten Sie den Eindruck, dass wir Ihr Problem nicht zufriedenstellend gelöst haben? In diesem Fall können Sie sich an den Ombudsmann der Financial Services Complaints Institute Foundation (KIFID) wenden. KIFID ist unabhängig und unparteiisch.

Erklärung UBO

Gemäß dem Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsgesetz (WWFT) sind Finanzinstitute verpflichtet, den wirtschaftlich Berechtigten (UBO) einer Geschäftsbeziehung zu ermitteln, um Zahlungen an Personen auf der Sanktionsliste zu verhindern. Daher muss unter Umständen eine UBO-Erklärung abgegeben werden, bevor eine Forderung beglichen werden kann. Diese Erklärung gibt an, wer der wirtschaftlich Berechtigte einer juristischen Person ist.

Verpackung

Schäden durch mangelhafte Verpackung sind nicht versichert. Die Verpackung muss den Vorgaben des Transportunternehmens entsprechen. Lehnt das Transportunternehmen einen Schadensanspruch aufgrund mangelhafter Verpackung ab, wird dieser nicht an den Versicherer weitergeleitet. Daher empfiehlt es sich, im Zweifelsfall vor dem Versand beim Transportunternehmen zu prüfen, ob die Verpackung dessen Anforderungen erfüllt.

Schadensabwicklung

Der Empfänger sollte die Sendung stets prüfen und – idealerweise direkt nach Erhalt – etwaige Schäden auf dem Transportdokument vermerken. Schäden müssen Parcel International unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Zustellung, gemeldet werden. Werden die für die Schadensregulierung erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb von 7 Werktagen eingereicht, erlischt die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen. Wenden Sie sich bei Schadensmeldungen immer an Parcel International. AON bearbeitet keine Ansprüche, die außerhalb von Parcel International gemeldet werden. Bei der Schadensmeldung müssen folgende Informationen angegeben werden:

  • Sendungsreferenz

  • Kopie des beglaubigten Transportdokuments

  • Rechnung über die gelieferte Ware oder anderes Dokument, das den Wert angibt

  • Fotografien

  • Beschreibung der Art des Schadens (Ist der Gegenstand reparierbar oder verloren?)

  • Kostenvoranschlag für die Reparatur, falls vorhanden

Der Ablauf der Schadensregulierung hängt maßgeblich von den bereitgestellten Informationen ab. Daher bitten wir Sie, die erforderlichen Angaben so vollständig und schnell wie möglich zu übermitteln. Je nach Schadensumfang und sonstigen Umständen kann eine Begutachtung erforderlich sein. Nach Eingang aller Informationen (einschließlich des Gutachtens eines gegebenenfalls beauftragten Sachverständigen) werden wir Ihnen innerhalb von 5, spätestens jedoch 10 Werktagen, eine endgültige Entscheidung über Ihren Schadensfall mitteilen.

Kontakt

010-4181000
Support@parcelinternational.com

Graafstroomstraat 2
Rotterdam, ZH 3044AR
Netherlands

  • Instagram
  • Facebook
  • LinkedIn
IATA_logo.png
bottom of page